AGB

Hier kommt das sog. Kleingedruckte, in der Regel lästig zu lesen, aber sinnvoll bei Missverständnissen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreativangebote von Meerkultur e.V. (AGB)

Diese AGB gelten bei jedem Angebot von Meerkultur e. V. Gültigkeit ab 1. 3. 2018.

1. Zielpublikum

Wenn in der Ausschreibung des Kreativangebots nichts anderes erwähnt, richtet sich das Angebot an erwachsene Menschen, ab dem 18. Lebensjahr, die bereit sind, sich mit Freude und Interesse im Urlaub kreativ zu betätigen. Wenn nichts anderes erwähnt, sind in der Regel keine Vorkenntnisse erforderlich. Da es kleine Gruppen sind, kann bei unterschiedlichen Vorkenntnissen individuell auf den jeweiligen Kenntnisstand der Teilnehmenden eingegangen werden.

2. Teilnahmebetrag und Zahlung

Die Teilnehmenden erhalten nach der Anmeldung per Mail oder per Briefpost eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Bankverbindung und Zahlungsziel. Wir bitten um Anzahlung eines Betrages von 100 EURO innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Anmeldung. Mit der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Die Überweisung des Restbetrages soll bis 30 Kalendertage vor Beginn des Kreativurlaubs erfolgen.

Wenn nichts anderes erwähnt, sind Eintrittspreise für Zusatzveranstaltungen oder Verkostungen während der geplanten Exkursionen oder anderer Ausflüge nicht im Betrag enthalten.

3. Material und Werkzeug

Materialkosten fallen pro Kreativangebot unterschiedlich an (zwischen 10 und 30 EURO) und werden in der Regel und gemäß Ausschreibung separat abgerechnet. Bei überdurchschnittlichem Bedarf, z.B. üppige Vergoldung der Kalligrafie oder größere Keramiken, entstehen Mehrkosten. Da wir in unseren Angeboten fast ausschließlich mit Handwerkzeugen arbeiten, können diese entweder selber mitgebracht werden oder vor Ort gekauft werden, wenn dies vorher ausdrücklich gewünscht wird. Beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Ausschreibung und Buchungsbestätigung. Wo nicht anders erwähnt, wird der Betrag für Material und Werkzeuge am Ende des Kreativurlaubs nach Aufwand in bar erhoben.

4. Anmeldung und Durchführung

Für unsere Kreativangebote werden jeweils minimale und maximale Teilnehmendenzahlen festgelegt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, unter Vorbehalt der Einhaltung der Zahlungsziele. Für ausgebuchte Kreativangebote führen wir eine Warteliste.

5. Sondervereinbarung für Kleinstgruppen

Wenn in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt, kann bei weniger als fünf Anmeldungen nach Rücksprache mit den Teilnehmenden die Anzahl der Anleitungsstunden geringfügig reduziert werden und so das Angebot trotzdem stattfinden.

6. Abmeldungen

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Abmeldungen bzw. der Widerruf der Anmeldung sind innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung kostenfrei möglich.

Wenn der Kreativurlaub abgesagt werden muss, bitten wir um frühest mögliche Kontaktaufnahme. Für den Fall, dass ein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden werden kann, erstatten wir den gesamten von Ihnen eingezahlten Betrag zurück.

Andernfalls berechnen wir für Abmeldungen folgende Stornierungsbeträge:
ab 60 Kalendertage vor Kreativurlaubsbeginn: 10% der Rechnung
ab 30 Kalendertage vor Kreativurlaubsbeginn: 30% der Rechnung
ab 15 Kalendertage vor Kreativurlaubsbeginn: 50% der Rechnung
ab  7 Kalendertage vor Kreativurlaubsbeginn: 80% der Rechnung
ab 24 Stunden vor Kreativurlaubsbeginn oder später: keine Rückerstattung des Betrags

7. Organisation des Kreativangebotes

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, im äußersten Falle Kreativangebote bis spätestens 14 Kalendertage vor Kreativurlaubsbeginn abzusagen, wobei die bereits gezahlten Teilnahmebeträge komplett zurück erstattet werden. Dies kann eintreten, wenn die jeweilige Leitung des Kreativangebots ausfällt oder die Zahl der Angemeldeten zu gering ist oder aus anderen schwerwiegenden Gründen. Zuvor werden jedoch Alternativen gesucht, um die Absage zu verhindern. Fällt die Leitung eines Kreativangebots aus, kann Meerkultur e.V. eine Stellvertretung einsetzen. Gemäß Punkt 5 kann das Angebot nach Absprache mit den Teilnehmenden auch mit geringfügiger Reduzierung stattfinden.

Alternativ ist es möglich, den Urlaub im Kunsthaus Stove ohne Kreativangebot zu verbringen. In diesem Fall werden die ausgewiesenen Beträge für das Kreativprogramm in voller Höhe zurück erstattet.

Es können keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

8. Programmablauf

Die genauen Zeiten des täglichen Programmablaufs werden für jedes Kreativangebot individuell festgelegt und auf Nachfrage bzw. spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Während des Aufenthalts können organisations- bzw. wetterbedingte Änderungen vorgenommen werden. Die Gesamtanzahl der Kreativanleitungsstunden pro Angebot ist verbindlich.

9. Versicherung

Der Verein Meerkultur e. V. verfügt über eine Vereinshaftpflicht- und Unfallversicherung. Die Teilnehmenden können hierüber kostenlos mitversichert werden, wenn zu Beginn des Kreativurlaubs eine Fördermitgliedschaft mit einer einmaligen Jahresgebühr von 10 EURO begründet wird. Der Betrag ist bereits in den ausgewiesenen Kosten des Kreativprogramms enthalten.

12. Unterkunft

Die Unterkunft erfolgt in Ferienwohnungen mit Einzel- bzw. je nach Anmeldung Doppelschlafzimmern bei unserem Kooperationspartner im Kunsthaus Stove. Wir bitten, bei der Anmeldung kenntlich zu machen, ob eine paarweise Belegung im Doppelzimmer möglich ist. Begleitpersonen, die nicht am Kreativprogramm teilnehmen, können hier auch untergebracht werden. Für diese entfällt der Betrag für das Kreativprogramm, für die Übernachtungen gelten die gleichen Preise wie für die Teilnehmenden am Kreativprogramm. Die etwaige Teilnahme der Begleitpersonen an den gemeinsamen Mahlzeiten erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter.

13. Verpflegung

In der Regel wird mittags und abends ein vegetarisches Menü mit drei Gängen angeboten. In den Pausen gibt es Tee und Kaffee mit etwas Gebäck sowie Wasser und Apfelsaft. Achtung! Wir bitten darum, uns Lebensmittelunverträglichkeiten oder rein vegane Bedürfnisse möglichst bis 14 Tage vor Ankunft mitzuteilen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt, wird kein gemeinsames Frühstück angeboten, weil erfahrungsgemäß die Gewohnheiten zu unterschiedlich sind. Ein Frühstück ist also nicht im Preis inbegriffen und wird von den Teilnehmenden individuell in den Ferienwohnungen geregelt, wo sich jeweils eine voll eingerichtete Küche befindet. Wir bitten darum, die individuell erforderlichen Frühstückszutaten mitzubringen. Gleich gegenüber vom Kunsthaus Stove befindet sich ein Café (cafe-stove.de), wo man täglich frühstücken bzw. frische Backwaren kaufen kann. Außerdem bietet das benachbarte Mühlen- und Dorfmuseum (muehlenverein-stove.de) zu bestimmten Zeiten frisches Brot und Kuchen aus dem Lehmbackofen an. An alkoholischen Getränken steht abends eine begrenzte Auswahl an Bier, Wein und Sekt gegen einen kostendeckenden Betrag zur Verfügung.

14. Haustiere

Haustiere können leider nicht mitgebracht werden.

15. Nichtraucherhaus

Im Haus und im Atelier darf nicht geraucht werden. Im Außenbereich und im Garten ist das Rauchen möglich. Wir bitten darum, respektvoll gegenüber Nichtrauchenden umzugehen.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in Mecklenburg-Vorpommern.

Stove, im Dezember 2017, Vereinsvorstand Meerkultur e.V.

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